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Dein Kitaplatz - Kindertagesbetreuung
Auf Grundlage der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zur Kindertagesbetreuung können Eltern je nach regionalem Angebot zwischen verschiedenen Leistungen zur Kinderbetreuung, d.h. Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, für ihre Kinder wählen. Zuständig ist das Jugendamt, wobei Eltern je nach Bundesland unterschiedliche Rechtsansprüche auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben. Die Kindertagesbetreuung findet in der Regel sowohl in öffentlichen Einrichtungen als auch in Einrichtungen in freier Trägerschaft statt. Die Vergabe der Kitaplätze erfolgt in der Regel dezentral durch die einzelne Einrichtung, was häufig zu hohen Aufwänden bei den Eltern führt.

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