Beschwerde über landesunmittelbare Sozialversicherungsträger
Beschwerde über Sozialversicherungsträger und private Krankenversicherungen (OZG-ID 10190)
Die Versicherungsträger bzw. -unternehmen stehen in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen und sonstigem geltenden Recht unter staatlicher Aufsicht. Die Zuständigkeit über diese Aufsicht ist von dem betroffenen Versicherungsträger bzw. -unternehmen abhängig. Betroffene können auf dieser Basis Beschwerden über einen Versicherungsträger bzw. -unternehmen bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde einreichen.Weitere Hinweise:Es fand eine Namensänderung des Online-Dienstes auf „Beschwerde über landesunmittelbare Sozialversicherungsträger, Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sowie den Medizinischen Dienst“ sowie entsprechende inhaltliche Anpassungen des Online-Dienstes statt.
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