Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
Schwerbehindertenausweis – Ausstellung (OZG-ID 10214) Menschen mit Behinderung können den Grad ihrer Behinderung amtlich prüfen und feststellen lassen, um Nachteilsausgleiche geltend zu machen bzw. zu erhalten. Einen Schwerbehindertenausweis können Personen erhalten, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. In der Regel wird der Schwerbehindertenausweis für fünf Jahre ausgestellt und kann nach Ablauf dieser Frist zweimal ohne besondere Formalien verlängert werden. Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt, häufig auch beim Bürgeramt.

Hinweis:
Dieses Produkt ist kein Cloud Service gemäß der CSP-AGB. Eine Bestellung kann ausschließlich über den Marktplatz für EfA-Leistungen auf Grundlage der dort geltenden AGB erfolgen. Weitere Informationen zu dieser EfA-Leistung sind aktuell nur im Marktplatz für EfA-Leistungen einsehbar. Per Klick auf den Button "Zur EfA-Leistung" werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet. Bitte beachten Sie: Um eine EfA-Leistung zu bestellen, ist eine separate Registrierung oder Anmeldung im Marktplatz für EfA-Leistungen erforderlich.

Zur EfA-Leistung