Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
Anzeigepflichten nach Trinkwasserverordnung (OZG-ID 10486)
Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. In diesem Onlinedienst können die u.a. Arten angezeigt werden:
- Zentrale Wasserversorgungsanlage
- Dezentrale Wasserversorgungsanlage
- Eigenwasserversorgungsanlage
- Mobile Wasserversorgungsanlage
- Gebäudewasserversorgungsanlage
- Zeitweilige Wasserversorgungsanlage
- Zentrale Wasserversorgungsanlage
- Dezentrale Wasserversorgungsanlage
- Eigenwasserversorgungsanlage
- Mobile Wasserversorgungsanlage
- Gebäudewasserversorgungsanlage
- Zeitweilige Wasserversorgungsanlage
Hinweis:
Dieses Produkt ist kein Cloud Service gemäß der CSP-AGB. Eine Bestellung kann ausschließlich über den Marktplatz für EfA-Leistungen auf Grundlage der dort geltenden AGB erfolgen.
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